Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7553
OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00 (1) (https://dejure.org/2005,7553)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.06.2005 - 5 U 196/00 (1) (https://dejure.org/2005,7553)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - 5 U 196/00 (1) (https://dejure.org/2005,7553)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7553) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befangenheitsantrag wegen Nichtbeachtung der Bindungswirkung einer Revisionsentscheidung durch das Berufungsgericht; Besorgnis der Befangenheit wegen Äußerung von Bedenken hinsichtlich der Bindungswirkung einer Revisionsentscheidung in einer prozessleitenden Verfügung; ...

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 139; ; ZPO § 563 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 § 139 § 563 Abs. 2
    Keine Besorgnis der Befangenheit bei Bedenken gegen die Bindungswirkung einer Revisionsentscheidung in einer Terminsverfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bedenken gegen Bindungswirkung einer Revisionsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Schleswig, 02.06.2005 - 5 U 162/01

    Finanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds: Reichweite des

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Ferner haben sie sich darauf berufen, dass die abgelehnten Richter in der mündlichen Verhandlung vom 28. April 2005 in der gleichgelagerten Sache 5 U 162/01 eine Bindungswirkung ebenfalls abgelehnt und außerdem gesagt hätten, sie hätten deswegen auch eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts erwogen, hiervon wegen rechtlicher Bedenken aber letztlich Abstand genommen.

    C. haben in einer gemeinsamen dienstlichen Stellungnahme vom 9. Mai 2005 ausgeführt: "Die mit Verfügung des Vorsitzenden vom 20. April 2005 mitgeteilten rechtlichen Bedenken entsprechen der vorläufigen Rechtsauffassung des Senates im Parallelverfahren 5 U 162/01.

    Die Besorgnis der Befangenheit ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil die abgelehnten Richter nach dem unwidersprochenen Vortrag der Beklagten in der mündlichen Verhandlung in dem Parallelverfahren 5 U 162/01 die Auffassung vertreten haben, sie seien nicht gebunden.

  • BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68

    Waschmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Nur ergänzend wird darauf hingewiesen, dass aus der in § 563 Abs. 2 ZPO festgelegten Bindung an die der Aufhebung zugrunde gelegten rechtlichen Beurteilung folgt, dass das Gericht, an das eine Sache zurückverwiesen wurde, nur an den unmittelbaren Aufhebungsgrund gebunden und im Übrigen bei seiner anderweitigen Entscheidung, zu der die Sache zurückverwiesen wurde, völlig frei ist (BGH BGHZ 51, 131; OLG München MDR 2003, 952).

    Dies gilt insbesondere für Hinweise auf das weitere Verfahren (OLG München a.a.O.) und für den Fall, dass sich in der Tatsacheninstanz ein neuer Sachverhalt ergibt (BGH BGHZ 51, 131; BGH NJW-RR 2005, 185).

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Es soll vermieden werden, dass sich die Vorinstanz im Einzelfall nicht an die der Zurückverweisung zugrunde liegende Rechtsauffassung des Revisionsgericht hält (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - BGHZ 60, 392 = NJW 1973, 1273).
  • BGH, 04.05.1994 - XII ARZ 36/93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Verneinung der Bindungswirkung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Man würde sonst eine vom Gesetzgeber nicht gewollte, weitere rechtsmittelartige Überprüfung ermöglichen (BGH NJW 1994, 2956).
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 49.76

    Anspruch auf Bescheinigung einer längeren Haftzeit in der

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Zweck der Regelung ist es, die Autorität der Gerichte zu wahren und das Vertrauen des Bürgers in die Stetigkeit der Rechtsprechung in derselben Streitsache nicht zu enttäuschen (BVerwG MDR 1978, 342).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 66/02

    "CompuNet/ComNet II"; Beurteilung der Verwechslungsgefahr und der

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Dies gilt insbesondere für Hinweise auf das weitere Verfahren (OLG München a.a.O.) und für den Fall, dass sich in der Tatsacheninstanz ein neuer Sachverhalt ergibt (BGH BGHZ 51, 131; BGH NJW-RR 2005, 185).
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 372/02

    Einwendungsdurchgriff bei einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13. September 2004 - II ZR 372/02 - das Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • OLG München, 12.03.2003 - 21 U 4945/02

    Auslegung der Optionsvereinbarung in einem gewerblichen Mietvertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Nur ergänzend wird darauf hingewiesen, dass aus der in § 563 Abs. 2 ZPO festgelegten Bindung an die der Aufhebung zugrunde gelegten rechtlichen Beurteilung folgt, dass das Gericht, an das eine Sache zurückverwiesen wurde, nur an den unmittelbaren Aufhebungsgrund gebunden und im Übrigen bei seiner anderweitigen Entscheidung, zu der die Sache zurückverwiesen wurde, völlig frei ist (BGH BGHZ 51, 131; OLG München MDR 2003, 952).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 2 BvL 8/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Im Gegenteil sieht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung Vorlagen von Instanzgerichten nach Art. 100 GG als unzulässig an, die nach rechtskräftiger Zurückverweisung einer Sache darauf gestützt sind, die Auslegung einer Vorschrift durch das Obergericht verstoße gegen die Verfassung (BVerfGE 65, 132; BVerfGE 2, 406).
  • BVerfG, 19.01.1996 - 1 BvR 662/93

    Verstoß gegen das Willkürverbot wegen mangelnder Auseinandersetzung des Gerichts

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00
    Dies ist anzunehmen, wenn die Verhaltensweise des Richters oder seine Rechtsauffassung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG NJW 1996, 1336).
  • BVerfG, 15.07.1953 - 1 BvL 7/53

    Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • OLG Köln, 29.04.1998 - 1 W 23/98

    Berufungsgericht nicht geteilte Rechtsauffassung Befangenheit

  • OLG Frankfurt, 04.01.1984 - 11 W 67/83
  • OLG Frankfurt, 02.02.1988 - 11 W 4/88
  • OLG Naumburg, 24.01.2012 - 10 W 42/11

    Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das prozessuale Vorgehen des abgelehnten Richters so grob fehlerhaft ist, dass sich auch bei einer verständig urteilenden Partei der Anschein der Voreingenommenheit des Richters geradezu aufdrängen muss (vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2000, 36; BFH, Beschluss in BFH/NV 1995, 692; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2008, 355 - 357; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2006, 26 bis 28 zitiert jeweils nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht